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RAG und Datenschutz: So nutzt du interne Unternehmensdaten DSGVO-konform mit KI

Lesezeit: 10 Minuten

RAG-Systeme machen generative KI für Unternehmen besonders interessant: Die KI kann auf interne Dokumente, Richtlinien oder Wissensdatenbanken zugreifen und daraus passende Antworten erzeugen. Doch sobald dabei personenbezogene oder vertrauliche Informationen verarbeitet werden, wird Datenschutz relevant. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob Daten zum Training verwendet werden, sondern auch, wo sie gespeichert werden, wer darauf zugreifen kann und welche Anbieter beteiligt sind.

Das Wichtigste auf den ersten Blick

  • RAG bedeutet nicht automatisch, dass Unternehmensdaten zum Training der KI verwendet werden.

  • Personenbezogene Daten können trotzdem an mehreren Stellen verarbeitet werden.

  • Berechtigungen aus bestehenden Systemen sollten auch im RAG berücksichtigt werden.

  • Externe KI-, Cloud- und Embedding-Anbieter müssen datenschutzrechtlich geprüft werden.

  • Löschung, Zugriffskontrolle und Dokumentation sollten bereits vor dem Go-live geregelt sein.

Was passiert bei einem RAG-System eigentlich mit den Unternehmensdaten?

RAG einfach erklärt

Retrieval Augmented Generation – kurz RAG – verbindet ein Sprachmodell mit zusätzlichen Datenquellen. Das können interne Richtlinien, Verträge, Wissensdatenbanken, SharePoint-Inhalte oder Prozessbeschreibungen sein.

1. Datenquelle Interne Dokumente werden für das System verfügbar gemacht.
2. Indexierung Inhalte werden aufgeteilt und häufig als Embeddings in einer Vektordatenbank gespeichert.
3. Retrieval Bei einer Anfrage sucht das System passende Informationen aus dem Datenbestand.
4. KI-Antwort Die gefundenen Inhalte werden dem Sprachmodell als Kontext bereitgestellt.
Wichtig: RAG ist nicht dasselbe wie KI-Training.

Interne Unternehmensdaten müssen nicht dauerhaft in das Sprachmodell eintrainiert werden. Trotzdem können personenbezogene Daten beim Einlesen, bei der Indexierung, in Embeddings, beim Retrieval oder beim Aufruf eines externen KI-Modells verarbeitet werden.

Die wichtigste Frage kommt vor der Technik: Welche Daten landen im RAG?

Datengrundlage

Bevor Unternehmen über Modelle und Vektordatenbanken sprechen, sollten sie klären, welche Informationen überhaupt für das RAG-System verfügbar gemacht werden.

Personenbezogene Daten

Enthalten die Dokumente Namen, E-Mails, Kundeninformationen, Mitarbeiterdaten oder andere personenbezogene Angaben?

Sensible Daten

Sind beispielsweise Gesundheitsdaten, Bewerbungsdaten oder andere besonders schutzbedürftige Informationen enthalten?

Vertrauliche Informationen

Enthält die Wissensbasis Verträge, Geschäftsgeheimnisse, Kalkulationen oder interne Strategien?

Berechtigungen

Haben bereits heute unterschiedliche Nutzer unterschiedliche Zugriffsrechte auf die angebundenen Dokumente?

Das größte praktische Risiko: Die KI hebelt bestehende Zugriffsrechte aus

Berechtigungen

Nur weil eine Information intern vorhanden ist, darf sie nicht automatisch jeder über den KI-Chatbot abrufen.

Werden Daten aus verschiedenen Systemen gemeinsam indexiert, müssen deren Zugriffsgrenzen auch bei der KI-Suche berücksichtigt werden.

Ein einfaches Beispiel

Ein Mitarbeiter darf über SharePoint nur Dokumente seiner Abteilung sehen. Ein RAG-System darf ihm deshalb nicht plötzlich Inhalte aus HR, Geschäftsführung oder anderen geschützten Bereichen anzeigen.

Die Berechtigungsprüfung sollte möglichst bereits beim Retrieval greifen. So bekommt das Sprachmodell nur Informationen, die der jeweilige Nutzer tatsächlich sehen darf.

  • Werden bestehende Rollen und Berechtigungen übernommen?
  • Prüft das System vor der Suche, welche Dokumente sichtbar sein dürfen?
  • Sind Abteilungen und Nutzergruppen sauber getrennt?
  • Werden Berechtigungsänderungen automatisch berücksichtigt?
  • Was passiert beim Austritt eines Mitarbeiters?

Diese Datenschutzfragen müssen Unternehmen bei RAG klären

DSGVO-Check

Datenschutz entsteht beim RAG-System aus dem Zusammenspiel von Datenquelle, Architektur, Anbieter und Zugriffsrechten.

Thema
Was geklärt werden sollte
Typische Schwachstelle
Zweck
Wofür soll die KI die internen Daten konkret verwenden?
Möglichst viele Daten werden vorsorglich eingebunden.
Rechtsgrundlage
Auf welcher Grundlage werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Der neue KI-Zweck wurde vorher nicht berücksichtigt.
Datenminimierung
Welche Informationen benötigt das System wirklich?
Komplette Ordner werden ungefiltert eingebunden.
Berechtigungen
Wer darf welche Informationen über die KI finden?
Quellberechtigungen werden nicht übernommen.
Speicherung
Wo liegen Dokumente, Embeddings, Prompts, Logs und Antworten?
Nur das Sprachmodell wird datenschutzrechtlich geprüft.
Löschung
Wie werden Daten aus Index, Cache und weiteren Speichern entfernt?
Das Original ist gelöscht, der Vektorindex aber nicht.
Dienstleister
Welche Anbieter und Unterauftragnehmer erhalten Daten?
Embedding-, Hosting- oder LLM-Anbieter werden übersehen.

„Unsere Daten werden nicht fürs Training genutzt“ reicht nicht aus

Externe Anbieter

Dass Unternehmensdaten nicht zum Training eines Modells verwendet werden, ist wichtig. Für eine vollständige Datenschutzprüfung reicht diese Information aber nicht.

Zusätzlich prüfen

  • Welche Daten erhält der Anbieter?
  • Werden Prompts oder Antworten gespeichert?
  • Wie lange bleiben technische Logs erhalten?
  • Welche Unterauftragnehmer sind beteiligt?
  • In welchen Ländern werden Daten verarbeitet?

Verträge und Rollen

Verarbeitet ein externer Dienstleister personenbezogene Daten für das Unternehmen, müssen insbesondere die Rollenverteilung, eine mögliche Auftragsverarbeitung sowie eventuelle Drittlandtransfers geprüft werden.

Auch Embeddings und die Vektordatenbank gehören in die Datenschutzprüfung

Technische Architektur

Bei RAG sollte nicht nur das Sprachmodell betrachtet werden. Datenschutz betrifft die gesamte Verarbeitungskette.

1

Quelldaten

Welche Dokumente werden angebunden und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen enthalten sie?

2

Embeddings & Index

Wo werden Embeddings und Dokumentausschnitte gespeichert und wie sind die Zugriffe geschützt?

3

LLM & Logs

Welche Inhalte gelangen zum Sprachmodell und welche Anfragen oder Antworten werden protokolliert?

Embeddings nicht automatisch als anonym betrachten.

Auch Vektor- und Embedding-Systeme sollten in Berechtigungs-, Sicherheits- und Löschkonzepte einbezogen werden.

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Löschen muss auch im RAG-System funktionieren

Lifecycle

Eine wichtige Frage entsteht spätestens dann, wenn ein Dokument geändert oder gelöscht wird.

Nur das Originaldokument zu löschen kann zu wenig sein.

Informationen können zusätzlich als Chunks, Embeddings, Cache-Einträge oder Protokolldaten vorhanden sein. Ein Löschkonzept sollte deshalb die gesamte RAG-Architektur berücksichtigen.

  • Wie werden geänderte Dokumente neu indexiert?
  • Wie schnell verschwinden gelöschte Inhalte aus dem Index?
  • Werden alte Embeddings entfernt?
  • Welche Daten befinden sich in Logs oder Caches?
  • Wie können Auskunft, Berichtigung und Löschung umgesetzt werden?

Braucht ein RAG-System eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Risikobewertung

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nicht automatisch für jedes RAG-System erforderlich. Entscheidend ist das konkrete Risiko der Verarbeitung.

Genauer prüfen bei

  • großen Mengen personenbezogener Daten,
  • besonders sensiblen Informationen,
  • umfangreichen Mitarbeiter- oder Kundendaten,
  • Profiling oder Bewertung von Personen,
  • Verarbeitungen mit erhöhtem Risiko.

Entscheidung dokumentieren

Auch wenn keine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist, sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Risiken geprüft und welche Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden.

So bereitest du ein RAG-Projekt datenschutzrechtlich vor

Praxis

Am einfachsten lässt sich Datenschutz berücksichtigen, bevor große Datenbestände an das RAG-System angebunden werden.

1

Use Case festlegen Kläre, wofür das System eingesetzt wird und wer es verwenden darf.

2

Datenquellen prüfen Ermittle, welche personenbezogenen und vertraulichen Informationen enthalten sind.

3

Datenfluss dokumentieren Halte fest, welche Daten zwischen Quelle, Index, Anwendung und Sprachmodell fließen.

4

Berechtigungen übernehmen Stelle sicher, dass bestehende Zugriffsbeschränkungen auch beim Retrieval gelten.

5

Anbieter prüfen Kläre Auftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer, Speicherorte und mögliche Drittlandtransfers.

6

Löschung testen Prüfe praktisch, ob Informationen aus allen relevanten Komponenten entfernt werden können.

Wann externe Datenschutz-Unterstützung sinnvoll ist

Entscheidungshilfe

Bei RAG-Projekten treffen Datenschutz, IT-Sicherheit, Vertragsprüfung und technische Architektur direkt aufeinander.

Unterstützung kann sinnvoll sein, wenn

  • personenbezogene Daten aus mehreren Systemen eingebunden werden,
  • die Rechtsgrundlage unklar ist,
  • externe KI- oder Cloud-Anbieter beteiligt sind,
  • Berechtigungen komplex aufgebaut sind,
  • eine DSFA geprüft werden muss.

Was geprüft werden sollte

  • der konkrete RAG-Use-Case,
  • die beteiligten Daten und Systeme,
  • der technische Datenfluss,
  • Auftragsverarbeitung und Drittlandtransfers,
  • Berechtigungs- und Löschkonzepte.

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Fazit: Bei RAG entscheidet die Architektur über das Datenschutzrisiko

RAG mit internen Unternehmensdaten muss nicht automatisch ein Datenschutzproblem sein.

Aber entscheidend ist, welche Daten eingebunden werden, wer darauf zugreifen darf, welche Dienstleister beteiligt sind und wie Löschung sowie Berechtigungen technisch umgesetzt werden.

Daten verstehen

Kläre, welche Informationen tatsächlich in der Wissensbasis landen.

Zugriffe begrenzen

Das RAG-System sollte bestehende Berechtigungen konsequent berücksichtigen.

Prozess dokumentieren

Datenflüsse, Anbieter, Speicherorte, Löschung und Schutzmaßnahmen sollten nachvollziehbar sein.

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Häufige Fragen

Ist ein RAG-System mit internen Unternehmensdaten DSGVO-konform?

Das kann es sein. Entscheidend ist, wie personenbezogene Daten konkret verarbeitet werden. Zweck, Rechtsgrundlage, Berechtigungen, Dienstleister, Speicherorte und Löschung sollten vorab geklärt werden.

Nicht zwangsläufig. Bei einem klassischen RAG-System werden passende Informationen bei einer Anfrage als zusätzlicher Kontext bereitgestellt. Ob ein Anbieter Daten darüber hinaus zu eigenen Zwecken verwendet, sollte separat geprüft werden.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Embeddings sollten deshalb nicht automatisch als anonym betrachtet und ebenfalls in die Datenschutzprüfung einbezogen werden.

Ja, das ist für Datenschutz und Vertraulichkeit besonders wichtig. Nutzer sollten über das RAG-System grundsätzlich keine Informationen erhalten, auf die sie im ursprünglichen System nicht zugreifen dürfen.

Nein. Entscheidend ist, ob die konkrete Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen verursacht.

Nicht immer. Je nach Architektur können Informationen zusätzlich im Vektorindex, in Embeddings, Caches oder Logs vorhanden sein. Der Löschprozess sollte deshalb das gesamte System berücksichtigen.

Harald Orendi, Jurist bei ComplyDeal
Harald Orendi
Harald Orendi, Jurist bei ComplyDeal

Harald Orendi ist Jurist mit Schwerpunkt Datenschutzrecht und bei ComplyDeal für die fachliche Bewertung der Compliance-Themen verantwortlich. Er begleitet Unternehmen in Deutschland und Österreich bei der Frage, welche Datenschutz-Pflichten sie konkret treffen.

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